Analyse der Lohngleichheit in der Bundesverwaltung
1.2.7.1. Die Lohngleichheitsanalyse in der Bundesverwaltung wird einmal pro Legislaturperiode durchgeführt.
Inhalt
Die Departemente stellen die Ergebnisse ihrer Analysen dem EPA zur Verfügung. Die Gesamtanalyse wird an die Auditstelle weitergeleitet, die eine formelle Prüfung der Analyse durchführt.
Ziel
Durchführung einer Analyse der Lohngleichheit und Korrektur der identifizierten Probleme der Lohngleichheit
Federführend
EFD: Eidgenössisches Personalamt (EPA)
Partner
Departmente und Verwaltungseinheiten
Status
laufend
Umsetzungsstand
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Meilensteine / Zeitplan
Die Lohngleichheitsanalyse wird einmal pro Legislaturperiode durchgeführt. Die Analyse für die Legislaturperiode 2020-2023 ist im Gang. Die Ergebnisse werden Ende 2022 veröffentlicht.
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann ( Art. 13a ff. GIG ) SR 151.1
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
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Indikatoren / quantitative Ziele
Einen Wert unterhalb der 5%-Schwelle zu haben
Weitere Grundlagen
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Ressourcen
Noch nicht spezifiziert
Handlungsfeld
Berufliches und öffentliches Leben Die Lohngleichheit in der Bundesverwaltung ist garantiert