Prüfung eine Erhöhung der Geschlechterquote in den ausserparlamentarischen Kommissionen von 30% auf 40%
1.2.8.1. Der Bundesrat prüft eine Erhöhung der Geschlechterquote in den ausserparlamentarischen Kommissionen von 30% auf 40%.
Inhalt
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Ziel
Prüfung, ob die Vertretung von Frauen und Männern in ausserparlamentarischen Kommissionen paritätischer erfolgen kann.
Federführend
Bundeskanzlei (BK): Sektion Recht
Partner
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Status
initialisiert
Umsetzungsstand
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Meilensteine / Zeitplan
Ende 2022: Evaluation im Rahmen der Überprüfung der ausserparlamentarischen Kommissionen (Art. 57d RVOG; SR 172.010) und gegebenenfalls Festlegung von Umsetzungsschritten.
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Art. 8c RVOV (SR 172.010.1):
«1 Frauen und Männer müssen in einer ausserparlamentarischen Kommission mindestens mit je 30 Prozent vertreten sein. Längerfristig ist eine paritätische Vertretung beider Geschlechter anzustreben.
2 Beträgt der Anteil der Frauen oder der Männer weniger als 30 Prozent, so verlangt die Bundeskanzlei vom zuständigen Departement eine schriftliche Begründung.»
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
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Indikatoren / quantitative Ziele
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Weitere Grundlagen
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Ressourcen
Der Evaluationsauftrag und ggf. die Änderung der gesetzlichen Grundlage können im Rahmen der vorhandenen Ressourcen erfolgen.
Handlungsfeld
Berufliches und öffentliches Leben Die Vertretung der Geschlechter in leitenden Funktionen und die Durchmischung der Geschlechter in allen Bereichen sind verbessert